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   OLG Hamm, 09.01.1990 - 3 Ws 528/89   

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https://dejure.org/1990,3449
OLG Hamm, 09.01.1990 - 3 Ws 528/89 (https://dejure.org/1990,3449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.1990 - 3 Ws 528/89 (https://dejure.org/1990,3449)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 3 Ws 528/89 (https://dejure.org/1990,3449)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1990, 298
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1990 - 3 Ws 528/89
    Gegen die Entscheidung des Landgerichts Paderborn und den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm hat der Verurteilte am 2. November 1988 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben, über welche bisher noch nicht entschieden ist (AZ: 2 BvR 1537/88).
  • OLG Hamm, 16.10.1989 - 3 Ws 406/89
    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1990 - 3 Ws 528/89
    Die Entscheidung bezüglich der Aufhebung der Unterbringung nach einer Mindestfrist von einem Jahr gemäß § 67 d Abs. 5 StGB ist - unabhängig von der Frage der Anrechnung - hingegen nur daran zu messen, ob in der Person des Untergebrachten Gründe für die Nichterreichung des Unterbringungszwecks - und zwar ohne Rücksicht darauf, ob der Untergebrachte therapieunwillig oder -unfähig ist - vorliegen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 16. Oktober 1989 - 3 Ws 406/89).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Januar 1990 - 3 Ws 528/89 -,.

    1. Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. Januar 1990 - 3 Ws 528/89 - und des Landgerichts Bielefeld vom 16. Juni 1989 - StVK H 109/89 (15) I - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.

    Das Oberlandesgericht verwarf die sofortige Beschwerde mit Beschluß vom 9. Januar 1990 (NStZ 1990, S. 298 f.): Zwar könne die Unterbringung im Fall ihres vorangehenden Vollzuges stellvertretend die Funktion der Strafe mitübernehmen; doch sei die für diesen Fall in § 67 Abs. 4 Satz 1 StGB geregelte Anrechnung der Zeit des Maßregelvollzuges auf die Strafe nicht der Ausdruck eines Verfassungsgrundsatzes, wonach etwa jede freiheitsentziehende Maßregel auf die Strafe angerechnet werden müßte.

    Auch im Hinblick auf die Anrechnungsregelung in § 36 BtMG liege kein Gleichheitsverstoß vor; insoweit folge der Senat der Rechtsauffassung des OLG Hamm (NStZ 1990, S. 298 f.).

  • OLG Rostock, 20.01.1994 - I Ws 4/94

    Unterbrechung der Strafvollstreckung; Zweifel an der Rechtmäßigkeit der weiteren

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  • OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93

    Freiheitsstrafe; Unterbrechung der Vollstreckung; Anrechnung einer Unterbringung;

    Dabei bedarf es einer Stellungahme zu den im einzelnen zu verfassungsrechtlicher Bewertung der Vorschrift dargelegten Gesichtspunkten nicht (vgl. dazu OLG Celle in StV 1990, 459 = OLGSt, StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453; Ungewitter in MDR 1989, 685; Werner in StV 1989, 506; abweichend: Beschluß des 3. Strafsenats OLG Düsseldorf v. 12.2.1922 in OLGSt StPO § 458 Nr. 2; OLG Hamm in NStZ 1990, 298; LG Paderborn in NStE StGB § 67 Nr. 21 = MDR 1991, 984; Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 67 Rdn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.1993 - 2 Ws 235/92
    Vielmehr ist er mit dem OLG Hamm (NStZ 1990, 298 ) der Auffassung, daß die Ausnahmeregelung des § 67 Abs. 4 Satz 2 StGB grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, denn es gibt keinen Verfassungsgrundsatz, wonach etwa jede freiheitsentziehende Maßregel auf die Strafe angerechnet werden müßte.
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